Geltungsbereich
Für die Geschäftsbeziehung zwischen Frau Rebecca Jutzi, webelle | agentur für web & film, Dorfstrasse 23, 2572 Sutz / BE (nachfolgend „webelle | awf “) und dem Auftraggeber (nachfolgend „Auftraggeber“) gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, webelle | awf stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich (per E-Mail, Briefpost oder Fax) zu.
Arbeitsgrundsätze
Bei der Tätigkeit für meine Kunden richte ich mich nach den gesetzlichen Bestimmungen und den Grundsätzen über die Lauterkeit der Werbung. Ich behalte mir vor, Aufträge abzulehnen, die diesen Bestimmungen oder meinen ethischen Grundsätzen nicht entsprechen.
Als Beauftragte meiner Kunden wahre ich deren Interessen nach bestem Wissen und Gewissen. Ich verpflichte mich, Geschäftsgeheimnisse vollumfänglich zu wahren. Sämtliche mir zur Verfügung gestellten Unterlagen meiner Kunden werden streng vertraulich behandelt.
Leistungen und Verbindlichkeit
Für neue Kunden ist die erste Besprechung unentgeltlich und für beide Parteien unverbindlich. Alle der ersten Besprechung folgenden Tätigkeiten sind entgeltlich. Ohne eine anders lautende Vereinbarung werden die Leistungen von webelle | awf grundsätzlich nach Aufwand abgerechnet. Ihre Leistungen erfolgen entsprechend den getroffenen Vereinbarungen. Offerten sind nur insofern verbindlich, als die Basis der Offerte klar definiert werden kann. Abweichende oder zusätzliche Leistungen, die beim Briefing und/oder der Auftragserteilung nicht enthalten sind, werden jeweils zusätzlich in Rechnung gestellt.
Mit der Erteilung eines Auftrages in schriftlicher und/oder mündlicher Form oder mit der Akzeptanz der Auftragsbestätigung von webelle | awf, erklärt sich der Auftraggeber mit den Geschäftsbedingungen von webelle | awf einverstanden. Abweichende oder ergänzende Bestimmungen bedürfen der Schriftform.
Vom Kunden angeforderte, jedoch nicht verwendete Entwürfe oder andere Leistungen sind entsprechend den Aufwendungen von webelle | awf zu vergüten. Mit dieser Vergütung ist nur die Entwurfsarbeit abgegolten. Eine Verwendung solcher Entwürfe darf erst nach Zustimmung von webelle | awf und nach Abgeltung eines gesondert zu vereinbarenden Honorars erfolgen.
Honorar
Das Honorar richtet sich nach der Tarifliste von webelle | awf, welche zur Zeit des Angebots gültig ist. Die Ansätze und in Offerten errechnete Gesamtpreise verstehen sich als Nettopreise exklusive Mehrwertsteuer. Grundlage für eine Offerte sind immer die vom Auftraggeber erhaltenen Detailangaben.
Fremdkosten
Aufträge an Dritte erteilen wir im Namen und auf Rechnung unseres Kunden. Für Fremdleistungen unterbreiten wir dem Kunden in der Regel Originalofferten. Fakturen von Dritten werden durch uns kontrolliert und zur direkten Begleichung an den Kunden weitergeleitet. Für Forderungen Dritter, die dem Kunden direkt in Rechnung gestellt werden, übernehmen wir keine Verpflichtungen.
Zahlungskonditionen
Einzelaufträge: webelle | awf ist grundsätzlich berechtigt, bei laufenden Aufträgen Akonto-Rechnungen zu stellen. Die Höhe des Akontobetrages richtet sich in der Regel nach den Leistungen, die bis zu diesem Zeitpunkt durch uns erbracht worden sind. Sämtliche Rechnungen sind innert 30 Tagen ohne jeden Abzug zahlbar. webelle | awf behält sich vor, die Zahlungsfrist auf 10 Tage festzusetzen.
webelle | awf ist grundsätzlich berechtigt, eine Akontozahlung in Höhe von 1/3 des Offertbetrages bei Auftragserteilung zu verlangen.
Für den Fall des Zahlungsverzugs oder der unvollständigen Zahlung der Honorare behält sich webelle | awf das Recht vor, ihre Arbeiten zurückzufordern und deren Nutzung bis zur vollständigen Vertragserfüllung zu untersagen.
Bei Nichteinhaltung der Zahlungstermine kann eine Umtriebsentschädigung sowie ein Verzugszins, laufend ab Fakturadatum, geltend gemacht werden.
Unterlagen
webelle | awf übernimmt die Aufbewahrung von durch webelle | awf erstellten Vorlagen/Daten auf eigene Rechnung und Gefahr für die Mindestdauer eines Jahres. Unterlagen des Kunden werden nach Ausführung des Auftrages retourniert. Nach Beendigung des Auftrages wird die Aufbewahrung der Vorlagen/ Daten für die Mindestdauer eines Jahres von webelle | awf garantiert. Nach 3 Jahren ist webelle | awf frei, die von uns erstellten Vorlagen/Daten zu vernichten.
Lieferfristen/Termine
Fest zugesicherte Publikationstermine gelten nur, wenn die erforderlichen Unterlagen/Informationen vereinbarungsgemäss bei webelle | awf eintreffen und der Kunde die vereinbarten Termine für "Gut zur Publikation" einhält.
Für Terminverzögerungen, die durch verspätet eingereichte Kundenunterlagen, durch Änderungswünsche des Kunden oder durch Erweiterung des ursprünglich vereinbarten Auftragsumfanges entstehen, kann webelle | awf keine Haftung übernehmen. Überschreitungen des Publikationstermins, für welche webelle | awf kein Verschulden trifft (z. B. Betriebsstörungen, Stromunterbruch etc. sowie alle Fälle höherer Gewalt), berechtigen den Auftraggeber nicht, vom Vertrag zurückzutreten oder webelle | awf wegen entstandenen Schadens verantwortlich zu machen.
Urheberrecht/Nutzung
Der Kunde anerkennt ausdrücklich, dass das geistige Eigentum, insbesondere das Urheberrecht an allen im Rahmen der Zusammenarbeit von uns geschaffenen Programmier-Leistungen, bei webelle | awf verbleibt. Ohne ausdrückliches Einverständnis von webelle | awf dürfen keinerlei Änderungen an unseren Programmier-Arbeiten vorgenommen werden.
Mit der Begleichung des Honorars erwirbt der Kunde ein Nutzungsrecht. Unter Nutzungsrecht versteht webelle | awf den Umfang der vorgesehenen Nutzung, wie diese vom Kunden bei Auftragserteilung definiert wurde.
Jede weitergehende Nutzung, auch eine Folgenutzung (Adaptation für andere Anwendungen etc.), welche zum Zeitpunkt der Auftragserteilung nicht vorgesehen war, ist zusätzlich honorarpflichtig. Die Höhe des Zusatzhonorars richtet sich nach der wirtschaftlichen Bedeutung der Nutzungserweiterung. Nach Auflösung der Zusammenarbeit ist die Nutzung nur mit ausdrücklichem Einverständnis von
webelle | awf möglich.
Die Tätigkeit für einen Kunden können wir in eigenen Werbeaktionen erwähnen oder in der Presse veröffentlichen. Darüber hinaus ist webelle | awf berechtigt, die von uns entwickelten Kommunikationsmittel auf der eigenen Webseite abzubilden und zu beschreiben. webelle | awf ist berechtigt, von den für den Kunden gestalteten Kommunikationsmitteln auf eigene Kosten Fortdrucke in beliebiger Menge herzustellen und zum Zweck der Eigenwerbung zu verwenden.
Rechtsabklärungen
Im Bereich Produktedeklaration, Muster- und Markenschutz ist es Obliegenheit des Auftraggebers, die rechtlichen Abklärungen vorzunehmen, welche die Rechtssicherheit in allen Belangen garantieren.
Bei allen Gestaltungselementen (Signete, Fotos, Illustrationen, Formdesign etc.), Texten und digitalen Daten, welche vom Auftraggeber angeliefert wurden, geht webelle | awf davon aus, dass der Auftraggeber im Besitz der entsprechenden Nutzungsrechte ist. Für allfällige Rechtsverletzungen in diesem Zusammenhang lehnt webelle | awf jegliche Verantwortung ab.
Teilnichtigkeit
Die teilweise Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen lässt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Gerichtsstand
Der gemäss diesen Geschäftsbedingungen abgeschlossene Vertrag untersteht ausschliesslich Schweizerischem Recht. Für allfällige Streitigkeiten sind die Gerichte am Geschäftssitz von webelle | awf zuständig.